Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durchgeführten Aufträge von Thomas Flück Fotografie, nachfolgend Fotograf genannt.

2. Auftragsinhalt
Zur Leistungspflicht des Fotografen gehört nur, was hiervor ausdrücklich in der Offerte resp. Auftragsbestätigung festgehalten wurde. Für alles Weitere ist der Fotograf berechtigt, alle durch den Auftrag verursachten Mehrkosten, insbesondere solche aus Auftragserweiterung der AuftraggeberIn zu belasten, so z.b länger dauernde Einsatzzeit.

3. Stornierung
Fällt aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ein Fototermin aus, so hat der Fotograf Anspruch auf ein Ausfallhonorar des unter Ziff. 2 vereinbarten Honorars mit nachfolgenden Konditionen: Bei Stornierung bis 60 Tage vor dem Auftragstermin: 20% der Auftragssumme. Bei Stornierung bis 30 Tage vor dem Auftragstermin: 30% der Auftragssumme. Bei Stornierung unter 30 Tage vor dem Auftragstermin: 50% der Auftragssumme.

4. Qualität
Der Fotograf haftet für sachgemässe Facharbeit. Die AuftraggeberIn trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, so z.B. höhere Gewalt wie Witterungseinflüsse und sämtliches Nichterfüllen der Abmachungen seistens der AuftraggeberIn. Die AuftraggeberIn ist dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind und kein Fotografierverbot besteht.

Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu.

5. Reklamationen
Beanstandungen kann die AuftrraggeberIn innert 6 Tagen nach Erhalt der Aufnahmen schriftlich geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Vertrag als vom Fotografen vollumfänglich erfüllt. Wird die freie künstlerische Gestaltung eines Auftrages nicht ausdrücklich ausgeschlossen, sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, des Aufnahmeortes, der angewendeten optischtechnischen fotografischen Mittel etc. ausgeschlossen.

5. Verwendung des Bildmaterials durch die AuftraggeberIn
Der Fotograf übergibt mit Beendigung des Auftrages sämtliche Originaldaten oder Negative an die AuftraggeberIn und übergibt damit das Wiedergaberecht (Copyright) für den vereinbarten Zweck an die AuftraggeberIn. Darin nicht enthalten ist jegliche Weiterlizenzierung der AuftraggeberIn an Dritte. Die gewerbliche AuftraggeberIn hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Bildmaterials den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet die AuftraggeberIn, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 100% des gemäss SAB-Tarif (Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und –Archive) dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen. Die AuftraggeberIn erkennt an, dass es sich beim vomFotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) handelt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, bleibt das Urheberrecht und Copyright beim Fotografen und er hat das Recht, die Bilder im eigenen Portfolio zu führen.

6. Haftung
Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung der zu fotografierenden Personen oder am Ort berechtigten Personen zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn die AuftraggeberIn die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind. Bei daraus resultierenden Ansprüchen seitens Dritter gegenüber dem Fotografen übernimmt im Streitfall die AuftraggeberIn Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.

a) Dritte
Der Fotograf haftet nur in dem Umfang für Fehler, welche von Dritten verursacht worden sind, wie z.B. Fehlerhaftigkeit des Materials, in welchem Dritte gegenüber dem Fotografen haften. Bringt der Fotograf Material zum Versand, so hat er nur für die sachgemässe Verpackung einzustehen. Im Übrigen reist das Material auf Gefahr der AuftraggeberIn.

b) Aufbewahrung
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, übergibt der Fotograf mit der Abgabe der analogen oder digitalen Daten (Ziff.5) die Aufbewahrungspflicht derselben der AuftraggeberIn. Der Fotograf lehnt jegliche Haftung für den Verlust dieser Daten ab.

7. Zustellungen
Die Zustellung an die AuftraggeberIn oder Dritte erfolgt ab einem Rechnungsberag von CHF 100.- portofrei. Expressendungen und Kurierdienste gehen zu Lasten der AuftraggeberIn.

8. Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist rein netto nach 30 Tagen zu Zahlung fällig.

9. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Meilen. Auf dieses Vertragsverhänltnis ist ausschliesslich materielles Schweizer Recht anwendbar.

Meilen, 1. Juni 2008